INTERNATIONALE SPEZIALISIERUNG

Due Diligence

Due Diligence bezeichnet die „gebotene Sorgfalt“, mit der beim Kauf bzw. Verkauf von Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien oder einem Börsengang das Kaufobjekt im Vorfeld der Akquisition oder des Börsengangs geprüft wird.

Hierbei analysieren wir Stärken und Schwächen des Objekts sowie die Risiken des Kaufs. Gegenstand des Blickwinkels sind Bilanzen, personelle und sachliche Ressourcen, strategische Positionierungen, rechtliche und finanzielle Risiken aber auch Umweltlasten.
Hierbei liefern wir wichtige Entscheidungshilfen für unsere Mandanten.

Reporting an ausländische Konzerne

So individuell wie unsere Mandanten, so individuell ist auch das Berichtswesen, bei dem wir Niederlassungen in Deutschland unterstützen. Genaue Informationen über die wirtschaftlichen Verhältnisse bereiten wir entsprechend der Vorgaben des ausländischen Konzerns vor und auf. Dabei arbeiten wir uns tief in ihre Prozesse ein, um allen Anforderungen jederzeit gerecht zu werden.

Internationale Besteuerung

Europa und die Welt rücken immer näher zusammen. Im Rahmen der internationalen Besteuerung beraten wir, welche steuerlichen Effekte bei grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Aktivitäten beachtet werden müssen. Im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit und auch im Transatlantik- bzw. Transpazifik-Geschäft verfügt unser Team über vielfältige Erfahrungen bleibt aufgrund kontinuierlicher Fortbildung stetig auf dem jüngsten Stand der internationalen Gesetzgebung.

Doppelbesteuerungsabkommen

Doppelbesteuerungsabkommen regeln völkerrechtlich, in welchem Umfang den Vertragsstaaten das Besteuerungsrecht für die in ihrem Hoheitsgebiet erzielten Einkünfte zusteht. Es soll vermeiden, dass natürliche und juristische Personen, die in beiden Staaten Einkünfte erzielen, in beiden Staaten – also doppelt – besteuert werden.

Hier sind wir als deutsches Steuerberatungsunternehmen immer am Puls der Zeit, um eventuelle Doppelbelastungen frühzeitig abzustellen und gesetzeskonform für unsere Mandanten abzubilden.

Internationale Rechnungslegung (US-GAAP, IFRS)

Die Vielfalt nationaler Rechtsvorschriften für die Aufstellung von Jahres-und Konzernabschlüssen lassen einen internationalen Vergleich nicht unbedingt zu. Die daraus resultierend entstandenen internationalen Standards für die Rechnungslegung (US-GAAP und IFRS) sind auf Wunsch die Grundlage unserer Buchungsarbeiten. Die IFRS werden von vielen Ländern zumindest für kapitalmarktorientierte Unternehmen vorgeschrieben.

Latente Steuern im Einzel- und Konzernabschluss

Latente Steuern, also verborgene Steuerlasten ergeben sich aufgrund von Unterschieden im Ansatz oder in der Bewertung von Vermögensgegenständen Zwischen der Steuer-und Handelsbilanz. Da sie sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, werden in der Zukunft Unterschiede zwischen steuerlichen und handelsbilanziellen Gewinnen resultieren.

Bei der Steuerplanung und korrekten Darstellung steht das Team der Rinke Treuhand im internationalen Kontext zur Verfügung.

Interne Kontroll- und Risikomanagementsysteme

Risikomanagement umfasst sämtliche Maßnahmen zur systematischen Erkennung, Analyse, Bewertung, Überwachung und Kontrolle von Risiken. In allen Lebensbereichen von Personen und Personengruppen, in der Industrie, Wirtschaft, Gesundheit, Politik und dem Verkehr, wo mit Risiken umgegangen wird und diese als solche erkannt werden, findet geordnet oder ungeordnet Risikomanagement statt.

Für Unternehmen bieten wir den Service, interne Kontrolle-und Risikomanagementsysteme zu implementieren. Auf der Erfahrung langjähriger Prüfungstätigkeit identifizieren wir schwierige Voraussetzungen und finden passgenaue Lösungen für Ihr Unternehmen – eingebettet in internationale Anforderungen.

Funktionsverlagerungen

Funktionsverlagerung bedeutet, dass betriebliche Funktionen, die bisher im Inland ausgeübt werden, auf nahe stehende Person im Ausland verlagert werden. Ertragsteuerlich stellt sich der deutsche Gesetzgeber auf den Standpunkt, dass ein Unternehmer Teile der betrieblichen Geschehensabläufe, die gewinnbringend sind, nur dann auf einen Fremden verlagern würde, wenn dieser ihn durch Zahlung einer angemessenen Vergütung für die Überlassung dieser Gewinnchancen entschädigen würde.

Auch hier gilt es, in der steuerlichen Darstellung eine angemessene Lösung zu finden, die gesetzestreu alle steuerlichen Optimierungen berücksichtigt.

Internationale Verrechnungspreise

Innerhalb eines Konzerns ist es an der Tagesordnung, dass zwischen einzelnen Gesellschaften Beziehungen bestehen. Bezogen auf das Konzernergebnis ist es nicht erforderlich, innerhalb des Konzerns Entgelte zu verlangen.
Um jedoch interne betriebswirtschaftliche Analysen darstellbar zu machen, gewinnen internationale Preise zunehmend an Bedeutung.

Wir helfen unseren Mandanten dabei, angemessene Preise zu bestimmen und zu verrechnen, um für jedes Konzernunternehmen oder jeden Unternehmensbereich den „richtigen“ auf die jeweilige Einheit entfallenden Gewinn ermitteln zu können.

Grenzüberschreitende Arbeitnehmerbesteuerung (Expatriates)

Ein Expatriate wird in der Wirtschaft eine Fachkraft genannt, die von dem international tätigen Unternehmen, bei dem sie beschäftigt ist, vorübergehend an eine ausländische Zweigstelle entsandt wird.

Für eine gewisse Zeit bringen diese Spezialisten ihre Arbeitskraft in Deutschland ein, ohne jedoch dauerhaft hier bleiben zu wollen. Hier beraten wir die Privatpersonen hinsichtlich ihrer einkommensteuerlichen Situation in Deutschland, übernehmen Formalitäten und helfen dabei, dass sich Expatriates auf ihre Arbeit im Unternehmen konzentrieren können.